Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
Kleine Anfragen
Abgeordnete haben aus Art. 53 der Landesverfassung ein Frage- und Auskunftsrecht gegenüber der Landesregierung. Kleine Anfragen werden durch die Landesregierung schriftlich beantwortet. Diese hat nach bestem Wissen und unverzüglich zu antworten (§ 44 Abs. 1 GO LT LSA), spätestens nach einem Monat ab Zugang der Anfrage bei der Landesregierung. Fragestellerin und Landesregierung können eine Verlängerung der Antwortfrist von bis zu zwei Monaten vereinbaren. Beantwortet die Landesregierung eine Kleine Anfrage nicht, kann sie auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt werden und eine Aussprache dazu stattfinden (§ 44 Abs. 3 GO LT LSA). Die Antworten beruhen auf Fakten, die der Landesregierung bekannt sind. So können Abgeordnete "Waffengleichheit" herstellen, indem sie sich Informationen vorlegen lassen, die sonst nur Regierung und Verwaltung vorliegen würden und das Handeln der Landesregierung kontrollieren. Kleine Anfragen sind daher ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Arbeit, gerade für die Opposition. Sämtliche Kleinen Anfragen und Antworten finden sich, wie alle Drucksachen, auch im Parlamentsdokumentationssystem (PADOKA) des Landtags.
Die Antworten der Landesregierung können jeweils mit Klick auf den jeweiligen Titel der Anfrage als PDF heruntergeladen werden.