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Transparenz

EINKÜNFTE

Entschädigung (Diät)

Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten eine monatliche Entschädigung. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv, frei und unabhängig erfüllen können. Die Grundlage hierfür ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts und das Abgeordnetengesetz.

Die Entschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2020 genau 7.111,48 Euro (zuvor 6.889,87 Euro) im Monat und ist steuerpflichtig. Seit der 7. Wahlperiode orientiert sich deren Höhe an der Entwicklung der Löhne in Sachsen-Anhalt. Steigen also die Löhne der Beschäftigten, bekommen auch die Abgeordneten mehr Geld, sinken die Löhne im Land, werden auch die Diäten reduziert.

Abgeordneten steht es frei, neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Diese Einkünfte (Nebeneinkünfte) sind der Präsidentin anzuzeigen. Selbstständige oder nicht beim Land Beschäftigte können weiterhin ihren Berufen nachgehen. Ich gehe voll meinem Mandat nach und erziele keine Nebeneinkünfte.

 

Ich erhalte keine zusätzliche Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
 

Kostenpauschale

Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale, die alle mandatsbedingten Kosten deckt. Davon können zum Beispiel die Miete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden. Die Kostenpauschale beträgt seit 1. Juli 2020 1.906,73 Euro (zuvor 1.878,55 Euro) im Monat.

Im Landtag steht mir ein möbliertes und mit Computer und Telefon ausgestattetes Büro zur Verfügung.
 

Erstausstattung des Wahlkreisbüros

Wer erstmals als Abgeordneter in den Landtag einzieht, muss sich ein Wahlkreisbüro einrichten. Für dessen erstmalige Ausstattung mit Schreibtisch, Stühlen, Schränken, Lampen usw. zahlt das Land einen Zuschuss. Nach Antrag erstattet der Landtag die nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von maximal 1.534 Euro.
 

Aufwendungen für Personalkosten

Auf Antrag erhält ein Abgeordneter die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten eines Mitarbeiters inklusive der Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen. Höchstgrenze ist die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die Aufwendungen werden direkt über den Landtag abgewickelt und unmittelbar aus der Landeskasse an den Mitarbeiter gezahlt. Wird die verfügbare Summe nicht ausgeschöpft, fließt das Geld zurück an den Landtag. Familienmitglieder des Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden. Grundlage ist das Abgeordnetengesetz.
 

Netzkarte, Reisekosten und Übernachtungsgeld

Abgeordnete erhalten zudem eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin oder Bonn gilt.

Erstattet werden außerdem auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.

AUSGABEN

Die monatliche Entschädigung (Diät) muss versteuert werden. Auch der Solidaritätszuschlag wird abgeführt. Ich bin weiterhin gesetzlich versichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in Höhe von 50 Prozent des Beitrages erstattet.

Als Landtagsmitglied mit dem Mandat der Partei DIE LINKE leiste ich neben dem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag regelmäßig Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträgen. Die Abgeordneten unserer Fraktion spenden (schon seit 1995) einen Teil der Diäten in den Solidarfonds der Fraktion (in dieser Legislaturperiode 200 Euro/Monat).

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt haben am 5. Mai 2020 entschieden, die am 1. Juli 2020 eintretende Erhöhung der Diäten von ca. 250,00 Euro zu Spenden. Wir wollen damit ein Zeichen der Solidarität mit all jenen Menschen setzen, die durch die Corona-Pandemie Einkommensverluste erlitten haben.

 

Als Abgeordnete der LINKEN betreue ich die Region Halle. Für die Arbeit vor Ort unterhalte ich ein Wahlkreisbüro im LinkenLaden in Halle. Neben den laufenden Kosten für die Räume fallen Kosten für Kommunikation, Versicherungen etc. und die Fahrten im Wahlkreis sowie Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit an. Weitere Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Verbänden führe ich hier nicht auf, da sie nicht mit meinem Mandat entstehen, sondern auch schon vor meiner Abgeordnetentätigkeit Teil meines gesellschaftlichen Engagements waren.

MITGLIEDSCHAFTEN

Für mich gilt der Grundsatz, dass ich nur dort Mitglied werde, wo ich auch mitarbeite. Ich bin Mitglied von DIE LINKE und der Rosa-Luxemburg-Stiftung, von "Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V." und dort seit 2019 Mitglied des Vorstands, von "Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage" und Fördermitglied bei "Corax e.V. – Initiative für freies Radio".

 

In meiner Funktion als Landtagsabgeordnete bin ich Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.

 

Stand: April 2021

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